BAFA Förderung für Energiemanagementsysteme

Unsere Softwarelösungen sowie die Dienstleistungen rund um die Installation und Inbetriebnahme sind förderfähig im Rahmen der BAFA-Förderung. Hier erfahren Sie mehr.

  • KRIS Energiemanagement

Profitieren Sie von staatlicher Förderung für intelligentes Energiemanagement

BAFA Förderung für KRIS Energiemanagement: Bis zu 45% Zuschuss nutzen

Die steigenden Energiekosten und verschärften gesetzlichen Anforderungen zur Energieeffizienz stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig bietet die Bundesregierung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) attraktive Fördermöglichkeiten für Investitionen in moderne Energiemanagementsysteme. Das KRIS Energiemanagementsystem erfüllt alle Voraussetzungen der BAFA-Förderung und ermöglicht Ihrem Unternehmen Zuschüsse von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Was ist die BAFA Förderung für Energiemanagementsysteme?

Im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt das BAFA Unternehmen bei der Einführung professioneller Energiemanagementsysteme. Die Förderung erfolgt durch Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu helfen, Energieverbräuche transparent zu machen, Einsparpotenziale zu identifizieren und nachhaltig Energiekosten zu senken.

KRIS Energiemanagement: Vollständig förderfähige Lösung nach ISO 50001

Unser KRIS Energiemanagementsystem ist speziell für die Anforderungen der BAFA-Förderung konzipiert und unterstützt die Implementierung, Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung eines Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001. Die Software bildet alle notwendigen Prozesse ab: von der Datenerfassung über die Analyse bis zur Steuerung energierelevanter Betriebsparameter. KRIS befindet sich in der BAFA-Liste förderfähiger Energiemanagement-Software

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Gemäß den offiziellen BAFA-Merkblättern (Stand 2025) werden im Rahmen von Modul 3 folgende Investitionen gefördert:

Energiemanagement-Software

  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems
  • Cloud-Dienste: Bei cloudbasierten Lösungen sind die vollständigen externen Kosten zur Nutzung während des Bewilligungszeitraums förderfähig
  • Voraussetzung: Die Software muss die Implementierung, Aufrechterhaltung und Verbesserung eines Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 unterstützen

Mess- und Sensortechnik

Förderfähig ist stationäre Mess- und Sensortechnik zur Erhebung und Bewertung des Energie- und Materialverbrauchs. Hierunter fallen insbesondere Messungen von:

  • Strom, Spannung, elektrische Leistung
  • Temperatur
  • Wärme- und Kältemenge
  • Volumenstrom (flüssig, gasförmig)
  • Beleuchtungsstärke
  • Druckluftmenge
  • Analog-Digital-Wandler zur Erfassung von Energieströmen

Steuer- und Regelungstechnik (MSR)

  • Aktoren zur effizienten Steuerung und Regelung von Energie- und Materialströmen
  • Steuerungs- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck in der Reduktion des Energiebedarfs liegt

Nebenkosten

  • Verkabelung und Anschluss der geförderten Technologien
  • Datenlogger sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten
  • Erstellung eines Messkonzepts durch externe Dienstleister
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Schulungen des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software

 

Förderhöhe: So viel Zuschuss erhalten Sie

Die Fördersätze sind gestaffelt und hängen von der Unternehmensgröße ab:

Basisfördersatz:

  • 25% der förderfähigen Investitionskosten (nach De-minimis-Verordnung) bzw. der Investitionsmehrkosten (nach Artikel 38 AGVO)

Zusätzliche Bonusförderung:

  • Kleine Unternehmen: +20 Prozentpunkte → bis zu 45% Förderung
  • Mittlere Unternehmen: +10 Prozentpunkte → bis zu 35% Förderung
  • Großunternehmen: 25% Basisfördersatz

Maximale Förderung: Bis zu 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben (bei Einzelprojekten können bis zu 20 Millionen Euro beantragt werden)

Die Höhe der Förderung bezieht sich auf die Kosten der förderfähigen Investition nach De-minimis-Verordnung beziehungsweise der Investitionsmehrkosten nach Artikel 38 AGVO.

Voraussetzungen für die BAFA-Förderung

Technische Anforderungen

Die Mess- oder Sensortechnik sowie die Steuerungs- oder Regelungstechnik müssen in unmittelbarem Bezug zu einem Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem stehen. Ein unmittelbarer Bezug liegt vor, wenn die Messergebnisse beziehungsweise die Wirkung der Steuerung oder Regelung über eine gelistete Softwarelösung in den Managementprozess einfließen.

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Systemkonzept:  Detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens
  • Datenerfassungs- bzw. Wirkplan: Dokumentation, welche Energiedaten erfasst werden und wie diese zur Steuerung genutzt werden
  • Stückliste:  Vollständige Auflistung der zu fördernden Sensoren, Aktoren und MSR-Komponenten

Formale Voraussetzungen

  • Betriebsstätte in Deutschland: Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen sowie Freiberufler mit Betriebsstätte in Deutschland
  • Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns: Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein
  • Energieeffizienzsteigerung:  Das Projekt muss nachweislich zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz beitragen

Antragstellung in 5 Schritten

Schritt 1: Vorbereitung

  • Energetische Bewertung durchführen
  • KRIS-Systemkonfiguration planen
  • Investitionskosten kalkulieren
  • Erforderliche Unterlagen zusammenstellen (Systemkonzept, Wirkplan, Stückliste)

Schritt 2: Elektronische Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das BAFA-Portal oder seit 15.09.2025 über die Plattform Förderzentrale Deutschland (FZD). Upload der Pflichtdokumente: Systemkonzept, Datenerfassungs- bzw. Wirkplan, Stückliste der zu fördernden Aktoren und Sensoren sowie Angebote.

Zum BAFA-Antragsportal

Schritt 3: Bewilligung

  • Bearbeitungszeit:  In der Regel 3-8 Monate (abhängig vom Modul und Komplexität)
  • Nach positivem Bescheid: Erhalt des Bewilligungsbescheids
  • Umsetzungsfrist:  24 Monate nach Bewilligung
  • Erst nach Erhalt der Bewilligung darf mit der Maßnahme begonnen werden

Schritt 4: Umsetzung

  • Installation der KRIS-Software und Hardware-Komponenten
  • Integration in bestehende Systeme
  • Durchführung der vereinbarten Schulungen
  • Dokumentation des Projektverlaufs

Schritt 5: Verwendungsnachweis und Auszahlung

  • Einreichung der Rechnungen und Zahlungsnachweise
  • Nachweis der erfolgreichen Inbetriebnahme
  • Auszahlung der Fördersumme nach Prüfung durch BAFA

Warum ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001?

Nachgewiesene Energieeinsparungen

Eine vom BAFA beauftragte Studie aus dem Jahr 2022 zeigt: Unternehmen mit zertifiziertem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 erreichen im Durchschnitt eine jährliche Energieeinsparung von drei bis vier Prozent – und das unabhängig davon, wie lange sie sich bereits mit Energieeffizienz beschäftigen. Die Effizienzgewinne bleiben über Jahre hinweg konstant hoch. Selbst Betriebe mit über zehn Jahren EnMS-Erfahrung erzielen kontinuierlich weitere Verbesserungen.

Gesetzliche Anforderungen erfüllen

Durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind bestimmte Unternehmen zur Einführung eines Energiemanagementsystems verpflichtet:

  • Ab 7,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch pro Jahr: Verpflichtung zur Implementierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach ISO 50001 oder EMAS
  • Ab 2,5 GWh bis 7,5 GWh: Jährliche Berichtspflichten und Erstellung von Umsetzungsplänen für wirtschaftliche Energieeinsparmaßnahmen
  • Öffentliche Stellen ab 3 GWh: Verpflichtung zur Einführung eines EnMS nach ISO 50001 oder EMAS

Nutzen Sie die BAFA-Förderung, um diese gesetzlichen Anforderungen kosteneffizient zu erfüllen.

Weitere Vorteile

  • Kostenreduktion:  Systematische Senkung der Energiekosten durch kontinuierliche Optimierung
  • Compliance:  Erfüllung energie- und umweltrechtlicher Verpflichtungen
  • Wettbewerbsvorteile:  Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen
  • Förderungen und Steuervorteile: Zugang zu staatlichen Vergünstigungen wie der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) oder Steuerentlastungen
  • Transparenz:  Vollständige Übersicht über alle Energieflüsse im Unternehmen

Jetzt starten: Ihr Weg zur geförderten Energieeffizienz

Die Kombination aus staatlicher Förderung, gesetzlichen Verpflichtungen und nachweislichen Einsparpotenzialen macht die Investition in ein KRIS Energiemanagementsystem zu einer strategisch klugen Entscheidung.

Brauchen Sie Unterstützung? Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen zur BAFA-Förderung für Ihr KRIS-System. 

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